FAQ
Was ist rechtlich bei der Open-Access-Selbstarchivierung bereits veröffentlichter Monografien zu beachten?
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Verankerung, wann eine bereits veröffentlichte Monografie auch anderweitig veröffentlicht werden darf. Eine Nachfrage beim Verlag kann klären, ob der Verlag Einwände gegen die Bereitstellung der Monografie auf einem Dokumentenserver hat.
Wie kann Open Access an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung umgesetzt werden?
Um Open Access an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zu implementieren, sind einige strukturelle Veränderungen ebenso notwendig wie die Bereitstellung von entsprechenden Infrastrukturen und Personalressourcen. Eine instituts- und länderübergreifende Zusammenarbeit sowie der Rückgriff auf andernorts bereits bestehende Erfahrungen und technische Entwicklungen erleichtern die Umstrukturierung der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Grundsätzlich sind also kooperative Vorgehensweisen und die Orientierung an Best-Practice-Beispielen sinnvoll.
Bei der Umsetzung von Open Access an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung sind verschiedene Ansatzpunkte denkbar. Viele Einrichtungen schaffen mit einer institutionellen Selbstverpflichtung zu Open Access, in der die Angehörigen aufgefordert werden, ihre wissenschaftlichen Arbeiten Open Access zur Verfügung zu stellen, eine Grundlage für die konkrete Umsetzung des Open-Access-Prinzips in ihrer Organisation; vgl. z.B. die Open-Access-Policy der Fraunhofer-Gesellschaft oder die Open-Access-Resolutionen der Universitäten Konstanz, Bielefeld und Göttingen. Von einer solchen Positionierung aus können dann konkretere Maßnahmen erfolgen. Dazu können beispielsweise der Aufbau eines Dokumentenservers zur Selbstarchivierung der Publikationen von Einrichtungsangehörigen gehören oder die Einrichtung eines Publikationsfonds zur Unterstützung des Open-Access-Publizierens im Sinne des goldenen Wegs. Eine Reihe von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken haben die Funktion eines oder einer Open-Access-Beauftragten geschaffen, die oder der eine Schnittstelle zwischen der jeweiligen Einrichtung und den Interessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bildet.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Aufnahme von Publikationen in die Hochschulbibliographie an die Bereitstellung der Publikationen auf dem Hochschulserver zu koppeln. So hat die Universität Zürich (UZH) im Mai 2008 Richtlinien erlassen, nach denen die Forschenden der UZH verpflichtet sind, eine vollständige Fassung aller publizierten wissenschaftlichen Arbeiten ab 2008 im Zurich Open Repository and Archive (ZORA) frei zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Hindernisse dem entgegenstehen. Zudem stützen sich die akademischen Berichte (Jahresberichte) der Universität Zürich ab Berichtsjahr 2008 auf ZORA, d.h. wissenschaftliche Publikationen werden in den akademischen Berichten nur berücksichtigt, wenn sie in ZORA erfasst wurden (Leitlinien der UZH).
Wo ein solches Mandat nicht durchsetzbar ist, kann die Aufhebung von Hindernissen des Open Access das Ziel sein. Beispielsweise sollte erreicht werden, dass Open-Access-Publikationen in gleicher Weise wie traditionelle Publikationen bei Berufungen und in der universitären Leistungsberechnung berücksichtigt werden.
















